Maßnahmegesetz

Maßnahmegesetz
Maßnahmegesetz,
 
nicht deutlich umrissener Begriff zur Bezeichnung maßnahmeähnlicher, auf eine einzelne Situation bezogener Gesetze, im Gegensatz zum Idealtyp des abstrakt-generellen, situationsunabhängigen, für alle geltenden Gesetzes. Der Erlass von Maßnahmegesetzen ist durch die Gestaltungsaufgaben des modernen Staates bedingt und nicht mit einem verfassungsrechtlichen Makel behaftet; allerdings bedarf die Beachtung des Gleichheitsgebotes bei Maßnahmegesetzen besonderer Aufmerksamkeit.

Universal-Lexikon. 2012.

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